Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 05.11.2011, 17:31
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??

Zu 1. Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, kann ich diesen Vertrag mit der gesetzlichen Frist auch vor dem Vertragsbeginn kündigen.

Zu 2. Diese Klausel ist per se ungültig, darum ist dieser Vertrag ein unbefristeter, der jederzeit mir der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.
Mit Zitat antworten