AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
Zu 1. Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, kann ich diesen Vertrag mit der gesetzlichen Frist auch vor dem Vertragsbeginn kündigen.
Zu 2. Diese Klausel ist per se ungültig, darum ist dieser Vertrag ein unbefristeter, der jederzeit mir der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.
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