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Alt 06.11.2011, 02:03
LarryX LarryX ist offline
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Standard AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??

Ich will mich somit besser einigen, dann könnte ich die nicht unbeträchlichen Mietkosten möglicherweise auch abzahlen oder ich entschließe mich doch noch, da einzuziehen, da ich dann immer noch ausziehen kann, in Ruhe. Ich habe per Email meine Anfechtung zurückgezogen, habe auch geschrieben, dass ich insgesamt überreagiert habe.
Muß ich das auch noch per Brief machen, etwa, wenn die Vermieter sich nicht melden?
Und vor allem - kann ich überhaupt die Mietvertraganfechtung wieder zurücknehmen? ich hoffe doch. Somit bin ich dann ja weiter Mieter!?
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