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Alt 06.11.2011, 20:17
LarryX LarryX ist offline
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Standard AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??

***************Ich hatte wohl vergessen hier zu schreiben, dass ich natürlich per Einschreiben mit der Post die Anfechtung neben der Email herausgeschickt hatte. Ein Anruf meinerseits heute ergab, dass die Vermieterin selbst jetzt wünscht, dass ich ihr den Vertrag zurücksende und damit die Sache erledigt ist, was sie mir schriftlich bestätigen will.
Ich werde dies tun mit dem Hinweis, dass der Vertrag somit beiderseits aufgelöst ist, sofern beide Seiten keine weiteren Forderungen daraus herleiten, was für mich bereits damit gilt.
Ich kann nicht sagen, dass ich darüber traurig bin. Damit enfällt für mich eine Mietzahlung und ich habe meine Ruhe.
Es hat also was gebracht mit dieser Anfechtung, eine Bitte zur Auflösung einfach so, wäre sicher abgeschlagen worden.

Doch zurück zu meiner Frage:
Ist eine Rücknahme so einer schriftlichen und unterschriebenen Anfechtung ebenfalls per Post und Unterschrift nun rechtens oder nicht? Grüße
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