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Alt 08.11.2011, 20:44
DMieter DMieter ist offline
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Registriert seit: 05.11.2011
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Standard Schlüssel für den Vermieter?

Hallo,

wir ziehen bald in eine neue Wohnung (Erstbezug) das Haus befindet sich derzeit noch im Bau. Unsere Vermieterin meinte Sie möchte evtl. einen Schlüssel für Notfälle einbehalten das hat Sie zumindest bei der Vertragsunterzeichnung durchblicken lassen. Ihr Mann hat dann aber gemeint da müssen wir uns wohl nochmal unterhalten. Sie meinte da müsste man ein extra Blatt unterschreiben. Da ihr Mann scheinbar anderer Meinung war sind wir wieder drüber hinweggekommen.

Ich nehme mal an das die Vermieter jetzt zumindest sagen das Sie keinen einbehalten werden. Soweit ich mich erkundigt habe ist da ja auch nicht zulässig. Ich habe aber den Verdacht das Sie insgeheim doch einen zurück halten werden.

Mir ist irgendwie nicht wohl dabei. Ich möchte wissen ob ich das Schloss einfach auswechseln darf? Natürlich hebe ich das Original Schloss auf und baue dies vor dem Auszug aus der Wohnung wieder ein. Muss der Vermieter hierzu informiert werden? Oder wie ist hier die Rechtslage überhaupt? Ich möchte einfach nicht das jemand in meine Wohnung kann während ich vielleicht in der Arbeit bin. Wenn der Vermieter rein muss aus irgendwelchen Gründen können wir das ja absprechen das ist doch keine Problem zumindest von meiner Seite nicht.

Was würdet ihr tun?



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