AW: Schlüssel für den Vermieter?
Nicht das komplette Schloss auswechseln, sondern nur den Schließzylinder. Der wird mit nur einer Schraube im Schloss fixiert und ist ruckzuck aus und wieder eingebaut.
Und ja, das dürfen Sie, denn er Vermieter dürfte nur einen Schlüssel besitzen, wenn Sie es gestatten.
|