Zitat:
Brandstiftung wurde polizeilich festgestellt! LG
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Ja und? Egal wer den Brand gelegt hat, entweder ist der Brandstifter haftbar zu machen, oder aber die Versicherung, die der Vermieter/Eigentümer zu diesem Zweck abgeschlossen hat, reguliert den Schaden.
Für Ihre Reichtümer, die Sie im Keller aufbewahrt haben, ist dann Ihre Hausratversicherung zuständig.