Hallo,
wir haben eine Wohnung bei einer Genossenschaft angemietet, nach einiger Zeit konnten wir uns noch eine Garage dazu mieten. Diese wurde mit der ursprünglichen Miete gemeinsam eingezogen.
Nun wollen wir aus der Wohnung ausziehen und haben alles gekündigt, nun wurde festgestellt das wir für die Garage nur 10,- € bezahlt haben anstatt 36,-€.
Die Genossenschaft behauptet das Sie rund 4 Jahre nachforden kann, also 4*12*26,-€=1248,-€
Die erste Abbuchung wurde nachträglich durchgeführt, also ein höherer Betrag wurde abgebucht, dann nur der Summen Betrag aus
Miete Wohnung + Miete Garage! Uns ist nicht aufgefallen das hier zu wenig abggebucht wurde!
Ist die Nachforderung rechtens? Die Genossenschaft hatte eine Abbuchungserlaubnis!
Vielen Dank für jede Antwort.