Mietminderung wegen Renovierungslärm
Guten Tag liebe Gemeinde,
folgender Fall beschäftigt mich:
Wir haben ein 2 Familienhaus erstanden welches allerdings renovierungsbedürftig ist.
Das heisst, neue Fenster, neue Zu- und Abwasserleitungen neue Fliesen im Treppenhaus, Außendämmung etc..
Das Haus besteht aus 2 Wohnungen dem Keller und dem Dachgeschoss.
In einer der beiden Wohnungen wohnt aktuell noch ein Mieter, die 2te Wohnung steht leer.
Natürlich müssen wir um z.B neue Leitungen zu legen in die bewohnte Wohnung rein.
Und da stellt sich mir nun die Frage: welche Rechte ich als Hausbesitzer in so einem Moment hinter mir habe, falls sich der Mieter quer stellt. (Zugang zur Wohnung verwährt, Miete kürzt ...)
Desweiteren frage ich mich ob der Mieter in irgendeiner Weise gegen Baulärm zu humanen Uhrzeiten also zwischen 8 und 17 Uhr vorgehen kann?
Hoffe hier kann mir jemand etwas weiterhelfen.
Vielen Dank
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