Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung u.ä. kann nur für die Wohnungen erfolgen, die davon profitieren. Der Vermieter muss nämlich für jede Wohnung die Kosten der Maßnahme belegen. Und wenn für Ihre Wohnung nichts gemacht wurde, dann kann er auch nicht die Kosten umlegen.
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte