Nach der Mietrechtsreform aus dem Jahre 2001 und diversen Änderungen bei den Kündigungsfristen gilt für Mieter einheitlich die Frist von 3 Monaten. Leider hat sich der BGH noch nicht zu dem Thema Einweisung ins Altersheim geäußert.
Hier liegen bisher nur Urteile von Amtsgerichten vor. Und da weiß man natürlich nicht, wie ein damit befasstes AG in diesem Fall entscheiden wird.
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Mietrecht: vorzeitige Vertragsaufhebung bei Einweisung in ein Pflegeheim