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Alt 05.12.2011, 23:02
Mtechlerin Mtechlerin ist offline
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Registriert seit: 05.12.2011
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Standard AW: Mieter-Selbstauskunft

§22 ist hier fehl am Platz.

Es hätte genügt: Hiermit bestätigen Sie die Speicherung/Verwendung ihrer Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, wobei dieses viel erlaubt einschränkungen ergeben sich aus dem Link inhalt unten die § sollten entsprechend eingeflochten werden,
machen die Meldestellen und andere ämter auch so.

Siehe: Bundesdatenschutzgesetz
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