Nur alleine die Ankündigung einer Sanierung wird nicht ausreichen, ein Sonderkündigungsrecht zu begründen. Hier kommt es darauf an, wie stark Sie als Mieterin von der Maßnahme betroffen sein werden, oder ob eine Mieterhöhung wegen Modernisierung zu erwarten ist.
Da es hier sehr genau auf die Umstände ankommt, sollten Sie sich nicht auf pauschale Aussagen eines Forums verlassen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung online durch einen Anwalt. Z.B. hier:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt