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Alt 13.12.2011, 10:19
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Eilige Frage - Forderungen des Mieters, rechtens?

1. So lange eine Wohnung/ein Haus nach Kündigung des Vertrages nicht an den Vermieter zurück gegeben wurde, hat dieser ein Recht darauf bis zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe anstatt der Miete einen gleich hohen Schadensersatz zu fordern.

2. Ihre weiteren Fragen/Probleme kann ein Forum nicht lösen. Da sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein in Anspruch nehmen.

Unter dem folgenden Link können Sie ein kostenloses Angebot für eine Onlineberatung Mietrecht anfordern:
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