Zitat:
Ist das so alles korrekt?
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Nein!
Betriebskostenabrechnungen müssen immer für jeweils 12 Monate abgerechnet werden. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Wenn wir davon ausgehen, dass es in diesem Fall das Kalenderjahr ist, dann wären die Abrechnungen für 2010 und 2011 noch offen.
Der Vermieter hat 1 Jahr Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter beweisbar zuzusenden/übergeben.
Weisen Sie die Rechnung zurück. Schreiben Sie nur ganz kurz, dass diese Abrechnung nicht dem "
§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten" entspricht und verweigern Sie die Zahlung. Soll sich Ihr Exvermieter schlau machen, wo der Fehler liegt. Sie müssen ihn nicht darauf aufmerksam machen.
In diesem Lexikon finden Sie alle Informationen zum Thema Mietwohnung. Z.B. unter " B " alles über Betriebskosten:
Mietrechtslexikon