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Alt 15.12.2011, 19:57
ellam ellam ist offline
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Registriert seit: 15.12.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Mindesttemperatur im Bad morgens um 6:00 Uhr

Bedeutet dann dieser Abschnitt:

"eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich. Diese Norm ist aber nicht rechtsverbindlich. Besonders im Hinblick auf die Nachtabsenkung scheint sie nicht mehr zeitgemäß zu sein. "

,dass es rechtens ist, das die Heizung erst ab 7 Uhr angeht, anfängt zu heizen und dann langsam auf die Mindesttemperatur klettern soll? Da sind doch die meisten Menschen schon außer Haus an normalen Wochentagen..

Oder was beduetet Nachtabsenkung genau??

Außerdem ist in dem Abschnitt immer nur die Rede vom ganzen tag,mir geht es um ein paar bestimmte Stunden, bin ich deshlab auch im Recht oder nicht mehr? Insbesondere da es sich ja um meine Duschzeit handelt.

Des Weiteren finde ich hier auch keine Antwort auf meine Frage ob es rechtens ist, dass ICH mir einen Elektroofen kaufen soll, oder ob das der Vermieter muss und vor allem wer kommt dann für den Strom auf??
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