Welche Betriebskosten Sie als Mieter bezahlen müssen sollte im Mietvertrag vereinbart sein. Dort müssen nicht alle Positionen aufgeführt werden, es genügt der Verweis auf dieses:
§ 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten
Aber wie ich beim ersten Blick erkennen kann, sind diese Betriebskosten in allen Punkten umlegbar. Es käme bei dem einen oder anderen Betrag auf die Verteilung (Verteilerschlüssel) an.