Zitat:
Und nun kam am 02.12.11 die Nebenkostenabrechnung von 2008 erstmals komplett bei mir an.
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Und damit dürfte die Frist, die bei genau 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums liegt, weit überschritten sein. Hier kann sich der Vermieter, bzw. der Verwalter, nicht darauf berufen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten habe.
Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung