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Alt 19.12.2011, 09:35
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung bei Gesundheitlichen Problemen und Mängeln ?

Zitat:
Seitdem wir hier wohnen habe ich fast jeden Morgen Kopfschmerzen und Schwindelgefühl, mein Freund hustet sehr oft.
Ich bin der Meinung das dies vom Schimmel kommen könnte.
Ihre Meinung in Ehren, aber erst wenn der Amtsarzt (Gesundheitsamt) eine Gesundheitsgefährdung feststellt, wird es zu einer Tatsache.

Zitat:
- eine verzogene Schlafzimmertür -> die Tür lässt sich nicht schließen und somit bringt das heizen nicht viel (wir haben keine Heizungen in der Wohnung, nur einen Gasofen im Wohnzimmer ).
Den Zustand der Tür hätte man schon bei Abschluss des Mietvertrages erkennen müssen, jetzt im Nachhinein sind Sie auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen.

Zitat:
Als wir den Vermieter darauf angesprochen haben, war die Antwort ein Schlag ins Gesicht. Wir sollten uns selber darum kümmern.
Da hat der Vermieter Recht. Außer wenn im Mietvertrag der Fernsehempfang vereinbart ist, ist das Ihre Sache für den Empfang in Ihrer Wohnung zu sorgen.

Zitat:
- Schimmel im Wohnzimmer -> Auch hier haben wir den Vermieter mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Wir sollten uns selber darum kümmern und Schimmel Ex sprühen, es würde schon weggehen. Nachdem das nix gebracht hat, haben wir wieder angerufen, wieder die gleiche Antwort.
Zu Schimmel in der Wohnung äußere ich mich nicht mehr. Erst ein Experte kann vor Ort feststellen, wodurch der Schimmel verursacht wird. Erstens bin ich kein Schimmelexperte und zweitens bin ich nicht vor Ort.

Zitat:
Am 1 Dezember haben wir ein Schreiben aufgesetzt und dem Vermieter eine Frist gesetzt, bis wann er die Mängel beheben lassen solle (20.12)
Welche Mängel meinen Sie denn? Sie sind sehenden Auges in eine Bruchbude gezogen und wollen jetzt, dass der Vermieter die Zustände ändert. Sie hätten diese Wohnung nicht anmieten müssen!

Zitat:
Unsere Frage ist nun, ob wir aufgrund dieser Probleme Fristlos kündigen können.
Nein, natürlich nicht. Ihre Frist beträgt 3 Monate, d.h., am 31. März endet der Mietvertrag.
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