AW: Wasserschaden und Auszug
Wenn dieser Wasserschaden nicht durch Sie verursacht wurde, dann wird er durch die Gebäudehaftpflichtversicherung reguliert. Und zu dem Schaden gehören all die Dinge, die Sie aufgezählt haben.
Sie sollten Ihren Vermieter rechtzeitig informieren, welche Kosten er, bzw. die Versicherung übernehmen müssen.
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