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Alt 20.12.2011, 18:26
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung bei gesundheitlichen Problemen und Mängeln ?

Hallo,

der liebe Herr Regenmacher wirkt manchmal ein wenig forsch. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Ist ein netter Kerl mit sehr viel Ahnung von der Materie.

Aber im Grundzug hat er recht:
Die Mängel hätten bei Besichtigung auffallen sollen. Im Nachhinein haben Sie nur schwere Handhabe.

Speziell zum Thema Schimmel und fristlose Kündigung:
Wenn Sie wirklich fristlos kündigen wollen, dann muss ein Amtsarzt vom Gesundheitsamt Ihre gesundheitlichen Bedenken (im Speziellen eine Gefährdung durch den schimmel) diagnostizieren. Da keiner hier im Forum weiß, inwieweit der Schimmel ausgeprägt ist, fällt es also immer schwer dies zu beurteilen.

Fazit:
Eine fristlose Kündigung ist nur mit Hilfe des Amtsarztes vom zuständigen Gesundheitsamtes möglich. Alle weiteren Mängel gereichen nicht zu einer fristlosen Kündigung!

In diesem Falle bliebe Ihnen nur die ordentliche Kündigung zum 31.03.2012


Viel Erfolg wünscht,


Mietrecht Einfach
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