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Alt 27.12.2011, 14:28
Dasimo2010 Dasimo2010 ist offline
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Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 1
Standard Vor- Überfristgerechte Kündigung

Hallo, wir haben zur Kündigung des Mietobjektes eine 4-wöchige Frist zum Monatsende.
Wenn wir jetzt kündigen z.B. zum 31. März , hätten wir ja die 4-Wochen Frist mehr als eingehalten.
Frage: Kann denn der Vermieter uns seinerseits trotzdem früher kündigen, z.B. zum 31.Januar , ebenfalls under Einhaltung der 4-Wochen Frist?



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