Hallo, wir haben zur Kündigung des Mietobjektes eine 4-wöchige Frist zum Monatsende.
Wenn wir jetzt kündigen z.B. zum 31. März , hätten wir ja die 4-Wochen Frist mehr als eingehalten.
Frage: Kann denn der Vermieter uns seinerseits trotzdem früher kündigen, z.B. zum 31.Januar , ebenfalls under Einhaltung der 4-Wochen Frist?