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Alt 27.12.2011, 16:35
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vor- Überfristgerechte Kündigung

Nein, das kann er nicht, denn für den Vermieter gilt als kürzeste Frist immer die von 3 Monaten.

Und für eine vermieterseitige Kündigung braucht dieser eine von 3 gesetzlichen Gründen. Der Mieter hingegen kündigt ohne begründung.
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