AW: Vor- Überfristgerechte Kündigung
Nein, das kann er nicht, denn für den Vermieter gilt als kürzeste Frist immer die von 3 Monaten.
Und für eine vermieterseitige Kündigung braucht dieser eine von 3 gesetzlichen Gründen. Der Mieter hingegen kündigt ohne begründung.
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