Hallo Kate,
wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wird, dann kommt auch kein Mietverhältnis zustande. Wenn der Vermieter irgendetwas anderes behauptet, könnte auch noch damit argumentiert werden, dass die Regulierungen im
Mietvertrag von den mündlichen Zusicherungen abwichen.
Fazit:
Den Mietvertrag nicht unterschreiben und auf neue Suche gehen. Rechtlich kann dich meiner Meinung nach keiner belangen!
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach