Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 08.01.2012, 11:18
MichaelSelm MichaelSelm ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2012
Ort: Ich wohne in NRW im Ort SELM
Beiträge: 1
Standard Mietrückstand trotz ARGE und Sozialamt?

Guten Tag,

sage ich zunächst, als neuer Nutzer hier.

Es geht bei mir um Folgendes:

Seit Ende 2009 bewohne ich eine Dachgeschoss-Wohnung und hatte dort bisher keine Probleme.

Es gab keinerlei Mietrückstände, oder andere Probleme. Ich beziehe ALG II und die Miete geht per Dauerauftrag, von meinem Konto an den Vermieter.

Auf Grund schwerwiegender Erkrankung (ich bin 100 % schwerbehindert) war Zeitweise Nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt für die Miete zuständig.

So ist es geschehen, das Ende September 2011 von meinem Konto die Miete Oktober überwiesen wurde. Gleichzeitig aber das Sozialamt ein zweites mal Miete überwiesen hat. Ebenso hat das Sozialamt im November und Dezember 2011 die Miete überwiesen.

Und jetzt komme ich zum Kern des Problems:

Die Arge hat im September also Miete überwiesen. Diese ist meinerseits zurück zu zahlen. Was ich auch tun werde.

Dem Vermieter habe ich gesagt er soll die zweite Miete, vom September, für den Monat Januar 2012 nehmen. Und habe im Januar den Dauerauftrag ausgesetzt, da der Vermieter die Miete ja bereits im Oktober erhalten hat.

Die Arge hat nun den Vermieter angewiesen die Miete keinesfalls an mich zurück zu zahlen. Sondern die Miete an die Arge zu überweisen.

Mein Vermieter hat mehr Angst vor Ämtern, als alles andere. Daher will er die Miete an die Arge überweisen, wenn er einen Bescheid dazu erhält. Gleichzeitig macht er geltend, das ich einen Monat im Mietrückstand bin.

Meine Frage ist folgende:

Der Vermieter hat im Oktober 2011 zwei mal Miete erhalten. Einmal von meinem Konto. Und einmal vom Sozialamt. In den letzten 13 Monaten (Januar 2011 bis einschlieslich Januar 2012) hat er 13 mal Miete erhalten. Es besteht also keinerlei Rückstand.

Die Rückforderung der Arge ist noch nicht Rechtskräftig. Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt. Über diesen muss noch entschieden werden.

Ist die Arge berechtigt von meinem Vermieter die Miete zurück zu verlangen? Ist mein Vermieter berechtigt an die Arge zu überweisen und mir einen Mietrückstand anzulasten?

Ich bin der Meinung: Welche "Streitereien" ich mit irgend einem Amt habe, geht den Vermieter nichts an. Was er sehen kann, ist das einmal das Sozialamt Miete überwiesen hat. Und das einmal Miete von meinem Konto überwiesen wurde. Ob der Betrag von meinem Konto von der Arge stammt, kann er nicht sagen.

Daher ist für ihn unrelevant ob die Arge von mir eine Rückzahlung zu erhalten hat.

Ich danke für ihre Antworten. Bei Bedarf stelle ich Nachfragen.

Wünsche einen schönen Sonntag.

Michael

Ich möchte nur vorab die Info in wie weit mein Vermieter eventuell Kündigen kann. Denn ein Rückstand liegt meiner Meinung nach nicht vor.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von MichaelSelm (08.01.2012 um 11:21 Uhr) Grund: Klarstellung
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen