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Alt 08.01.2012, 15:58
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietrückstand trotz ARGE und Sozialamt?

Hallo Michael,

das sind natürlich Probleme, bei welchen ein Forum nur bedingt helfen kann. So wie Sie die Dinge schildern scheint ja alles seine Richtigkeit zu haben, zumindest was das Begleichen der Forderungen des Vermieters angeht.

Alle anderen Dinge sollten Sie im Dreieck klären. einmal mit den Ämtern und auch mit Ihrem "ängstlichen" Vermieter. Wenn Sie ihm ein wenig unter die Arme greifen, um die Problematik zu lösen, sehe ich keine weiteren Konsequenzen.

Auch eine Kündigung wegen Mietrückstand wäre nach Ihrer Schilderung des Sachverhaltes sicher verfehlt.

Ich hoffe ich konnte helfen,


Mietrecht Einfach
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