AW: Mieterhöhung aufgrund Forderung nach durchgehendem Warmwasser
Wenn das Warmwasser nicht zu jeder Tag und Nachtzeit verfügbar ist, handelt es sich schlichtweg um einen Mangel, der gegenüber dem Vermieter anzuzeigen ist, mit Folge einer Mietminderung bei Nichtbeheben.
Eine Mieterhöhung ist somit nicht gerechtfertigt, es sei denn die Erneuerung der Heizung mit gestütztem Solar wäre als Modernisierungsmaßnahme angekündigt und umgelegt worden.
Mietrecht Einfach
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