Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 07.03.2009, 08:16
Roccus Roccus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Nicht unterschreiben.
Eine Bearbeitungsgebühr, was ist das denn ? Er läßt sich wahrscheinlich noch das Grüßen bezahlen.
So schnell wie möglich weg, von so einem Vermieter !
Selbst der Vorhalt, sie hätten bereits mündlich zugesagt, ist gegenstandslos, denn es war ein schriftlicher Vertrag vereinbart.

Ich würde ihn zappeln lassen und mir schnellstens eine neue Bleibe suchen.
Solche Leute haben in der Regel noch mehr solche Überraschungen bereit.
Mit Zitat antworten