Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 23.01.2012, 22:43
sunshine_nici sunshine_nici ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: Fellbach
Beiträge: 9
Standard Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug

Ich habe in meinem Mietvertrag unter "Schönheitsreparaturen bei Auszug" als Punkt 2 stehen

"Der mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 1 a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreparaturen abwenden; die Arbeiten sind auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu lassen oder vorzunehmen"

Bin ich nun verpflichtet einen Maler zu bestellen oder darf ich die Malerarbeiten selbst durchführen? Ich habe schon ein bisschen recherchiert und meine diese Klausel wäre nicht zulässig!? Stimmt meine Recherche?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen