Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug
Ich habe in meinem Mietvertrag unter "Schönheitsreparaturen bei Auszug" als Punkt 2 stehen
"Der mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 1 a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreparaturen abwenden; die Arbeiten sind auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu lassen oder vorzunehmen"
Bin ich nun verpflichtet einen Maler zu bestellen oder darf ich die Malerarbeiten selbst durchführen? Ich habe schon ein bisschen recherchiert und meine diese Klausel wäre nicht zulässig!? Stimmt meine Recherche?
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