Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 24.01.2012, 08:22
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug

Was soll an dieser Klausel falsch sein? Sie haben doch die Möglichkeit, diese Arbeiten in fachhandwerklicher Ausführung selbst vorzunehmen. Nicht mehr und nicht weniger ist in diesem Satz gesagt.

Wenn Sie natürlich nicht mit Roller und Wandfarbe umgehen können/wollen, dann muss das eine andere Person Ihrer Wahl machen.
Mit Zitat antworten