AW: Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug
Hier haben Sie den Satz vermutlich missverstanden.
Wie mein Vorredner bereits sagt, haben Sie die Möglichkeit und das Recht die Arbeiten selbst "ordentlich und fachgerecht" auszuführen.
Der Einsatz eines Malerbetriebs ist also keine Pflicht aber natürlich möglich, wenn Sie die Malerarbeiten nicht selbst ausführen wollen.
Mietrecht Einfach
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