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Alt 24.01.2012, 19:03
Mila Mila ist offline
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Standard Besichtigung meiner Wohnung durch den Vermieter

Tachchen,
hab heute ein Schreiben vom Vermieter bekommen. Das (im Foto) besagte Fenster ist ein Bad Fenster auf einer Loggia, bei dem die eine Scheibe der Doppelverglasung kaputt ist.

Der Hausmeister wusste von der Sache und sagte: ''das muss halt spätestens wenn du ausziehst gemacht werden'', damit war das erst mal für mich erledigt.

Nun die eigentliche Frage, was dürfen die da alles in meiner Wohnung besichtigen und welche Auflagen dürfen die mir machen (sie müssen die Wände neu streichen, der Teppichboden (mein eigener) sieht nicht mehr so toll aus ect.).

Hab mal gehört wenn im Mietvertrag steht alle 2Jahre Wohnzimmer & alle 3 Jahre Bad oder so ähnlich, ist das unzulässig & somit hinfällig.



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