Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 24.01.2012, 20:39
VeM VeM ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 1
Frage Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag?

Hallo,

vielleicht kann mir jemand durch den Rechtsdschungel helfen, zwar habe ich mich versucht zu informieren, aber bin mir einfach sehr unsicher:

Ein Bekannter hat seit nun nicht ganz 2 Monaten in einer WG (Wohnung war soweit möbliert, aber das Zimmer hat er selbst eingerichtet) gewohnt, ohne bisher etwas über diese Wohnverhältnis schriftlich festzuhalten = kein Mietvertrag. Er zahlt zwar eine "Aufwandsentschädigung" oder "Miete", steht aber z. B. nicht mal an der Türklingel.

Aufgrund der chaotischen Verhältnisse (sehr häufig gestörte Nachtruhe, Hygiene, Verletzung der Privatssphäre - anderer Untermieter bedient sich in seiner Abwesenheit ohne Rücksprache an seinen Sachen aus dem Zimmer = nicht abschließbar) möchte er nun wieder ausziehen:


- Nach Möglichkeit sofort, immerhin lag nie ein Mietvertrag vor und ohne Respekt vor seiner Privatssphäre empfände er es auch als Zumutun hier weiter leben zu müssen.

- Der Hauptmieter der Wohnung will nun aber weitere 2 Monatsmieten, immerhin habe er 3 Monate Kündigungsfrist.

Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas mehr Klahrheit schenken könnte,
vielen Dank, VeM



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen