Zitat:
- Der Hauptmieter der Wohnung will nun aber weitere 2 Monatsmieten, immerhin habe er 3 Monate Kündigungsfrist.
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Womit der Hauptmieter (Vermieter) im Recht ist. Hier ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Der genau so bindend ist wie ein schriftlicher. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.
Die u. a. besagen das die Kündigungsfrist bei unmöbliertem Wohnraum für den Mieter 3 Monate beträgt.
BGB § 573c Abs. 1
Außerdem muß, auch wenn es ein mündlicher Vertrag ist, die Kündigung schriftlich erfolgen.
BGB § 568