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Alt 26.01.2012, 09:34
Charly1976 Charly1976 ist offline
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Standard Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren

Hallo liebe Foren Mitstreiter,

ich habe eine Frage zu der ich gerne eine Meinung hätte.

Angenommen ein Vermieter hat 4 Reihenhäuser und vermietet diese. Jedes Jahr verlangen Institutionen von diesen 4 Mietern eine Nebenkostenabrechnung (Arge, Wohngeldamt, Kindergeldstelle für Kindergeldzuschuss oder andere). Die Mieter sprechen den Vermieter jedes Jahr immer wieder darauf an und bekommen jedes Jahr die selbe Aussage, dass es bei ihm keine Nebenkostenabrechnungen gibt und das man froh sein soll.

Durch die fehlende Abrechnung können die höheren oder niedrigeren Kosten durch die Mieter A,B,C und D nicht entsprechend geltend gemacht werden. Nach 7 Jahren Mietverhältnis schickt der Vermieter ohne Vorwarnung eine Nebenkostenabrechnung für die letzten Jahre. Eins ist klar: abrechenbar wären nur die letzten 2 Jahre wegen der Verjährung.

Angenommen dieses Verhalten legt der Vermieter bei allen (insgesamt 4) Mietparteien an den Tag.

Darf er dann für sich trotzdem die letzten 2 Jahre nachfordern, oder gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht auf das sich Mieter A,B,C und D berufen können, da diesen 7 Jahre lang immer wieder gesagt wurde dass es keine Abrechnungen gibt und geben wird ?

Würde mich freuen dazu eine Meinung zu hören. Vielleicht hat ja jemand Lust meinen fiktiven Fall durchzulesen

Gruß
Charly



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