AW: Besichtigung meiner Wohnung durch den Vermieter
Hallo,
leider ist das von Ihnen angehängte Bild nicht mehr aufrufbar. Ich verstehe jetzt auch nicht ganz das Problem. Stehen Sie vor einem Auszug? Oder wollen Sie wissen, ob Ihr Vermieter (übertrieben) jede Woche in der Wohnung nach dem Rechten schauen darf?
Es gibt durchaus hinfällige Passagen zu Renovierungen in Mietverträgen. Da Ihre Formulierungen jedoch nicht bekannt sind, ist es auch schwer eine Aussage hierzu zu treffen, ebenso wenig zu dem Fenster.
Ich sage nun einmal pauschal:
Die Wohnung ist meist so zu übergeben, wie Sie übernommen wurde. Besenrein und mit geweißten Wänden. Zusätzlich ist auf vertragliche Regelungen zu achten.
Schäden, die selbst verursacht wurden, sind zu begleichen. Teppich und Parkett, die lediglich über normale Abnutzungserscheinungen im Laufe der Zeit verfügen, sind im Mietpreis mit inbegriffen.
Mietrecht Einfach
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