Zitat:
Nun die eigentliche Frage, was dürfen die da alles in meiner Wohnung besichtigen
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Wer sind
die und warum wollen
die die Wohnung besichtigen?
und welche Auflagen dürfen die mir machen (sie müssen die Wände neu streichen, der Teppichboden (mein eigener) sieht nicht mehr so toll aus ect.).
Die dürfen Dir keine Auflagen machen, nur erwarten verlangen Das Du Dich an die, falls wirksamen Vereinbarungen, des Mietvertrages hältst.
Zitat:
Hab mal gehört wenn im Mietvertrag steht alle 2Jahre Wohnzimmer & alle 3 Jahre Bad oder so ähnlich, ist das unzulässig & somit hinfällig.
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Nicht unbedingt. Das kommt auf die genaue Formulierung an.
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Ich bin immer wieder erstaunt wie schnell sich Gerüchte, nur weil sie den Mietern "gefallen", festsetzen.