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Alt 28.01.2012, 13:25
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!

Zitat:
Welche gesetzlichen Pflichten habe ich?
Einzig die Wohnung besenrein zu übergeben. Sollten Sie jedoch Schäden egal welcher Art in dieser kurzen Zeit verursacht haben, dann müssen Sie die beseitigen.

Zitat:
Da die Wohnung von mir mit ein paar farbigen Wänden übernommen wird und ein paar kleine Mängel aufweist - bin ich hier verpflichtet diese zu verbessern? z.b alle Wände weiss?
Nein! Sie sollten aber den Zustand der Wohnung bei Übernahme in einem Protokoll festhalten (Fotos?), damit der Vermieter bei Ende der kurzen Mietzeit keine Forderungen stellen kann.

Und, alle Klauseln im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen sind eh ungültig, darum müssen Sie sich keine Gedanken machen.

Die Kündigung sollten Sie bis zum dritten Werktag des Februar per Einwurfeinschreiben zustellen lassen. Da die Kündigung eine einseitige Willenserklärung darstellt, brauchen Sie keine Bestätigung des Vermieters. Um sicher zu gehen, vielleicht ein Exemplar der Kündigung von einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen lassen. Doppelt genäht hält besser.
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