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Alt 29.01.2012, 13:53
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!

Zitat:
>>> Ich ziehe für 3 Monate in die Wohnung ein, da ich mir keine zwei Mieten leisten kann. Die neue Wohnung beziehe ich zum 1.05.2012.
Trotzdem ist die Klausel unwirksam. Schon allein wegen dem Zusatz "(weiß+Raufaser)".

Das Vorschreiben bestimmter Farben und Materialien bei Schönheitsreparaturen ist unwirksam. Ebenso das bei Auszug generell, unabhängig von Mietdauer und Notwendigkeit, renoviert werden muß.

Steht auch alles unter dem Link.

Das die Klausel(n) unwirksam sind würde ich dem Vermieter aber erst bei Auszug klar machen. Bis dahin hast Du Zeit das alles auszuformulieren oder noch besser von einem Anwalt formulieren lassen.
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