AW: Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren
Die Änderung eines Mietvertrages, oder die Hinzufügung von Klauseln o.ä. kann nicht per Telefon erfolgen. Hier ist genau wie beim Vertrag selbst, die Schriftform (mit Unterschrift!) erforderlich.
Und noch einmal: 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr) muss die Rechnung beim Mieter vorliegen. Kommt sie später ist sie verwirkt. Die Verjährung von 3 Jahren gilt nur für den Fall, dass der Mieter ein Guthaben einfordern will.
Aber warum gehen Sie nicht zu einem Anwalt, wenn 4 Parteien vor dem gleichen Problem stehen? Entweder wird der Anwalt mithilfe eines Beratungsschein tätig, oder man teilt die Rechnung durch die Zahl der Mieter.
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