Um noch einmal auf Ihre Kernfrage zurückzukommen:
Eine fristlose Kündigung ist trotz Kündigungsverzicht möglich. Gleiches gilt für eine Sonder- oder außerordentliche Kündigung. Diese Formvorschriften sind vertraglich nicht auszuhebeln.
Jedoch brauchen Sie gute Gründe für eine fristlose Kündigung. Welche das sind, können Sie in unserem Artikel zur fristlosen Kündigung lesen:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Auf einen dieser Gründe zu spekulieren ist natürlich extrem riskant und somit rate auch ich Ihnen den Mietvertrag nicht zu unterschreiben, wenn Sie sich über die nächsten zwei Jahre nicht binden wollen oder können!
Mietrecht Einfach