AW: Sonderkündigung nach drittem Schaden
So lange die Wohnung noch bewohnbar ist sehe ich keine Chance einer Sonderkündigung. Auch hier sind die 3 Monate gültig.
Sie hätten aber aufgrund des Mangels die Möglichkeit der Mietminderung. Da sollten Sie aber unbedingt die Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein ins Boot holen.
|