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Alt 02.02.2012, 08:11
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Sonderkündigung nach drittem Schaden

So lange die Wohnung noch bewohnbar ist sehe ich keine Chance einer Sonderkündigung. Auch hier sind die 3 Monate gültig.

Sie hätten aber aufgrund des Mangels die Möglichkeit der Mietminderung. Da sollten Sie aber unbedingt die Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein ins Boot holen.
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