Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 03.02.2012, 08:20
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wasserschaden, wer zahlt??

Natürlich nicht die Hausratversicherung, denn die ersetzt nur den Schaden am Eigentum des Mieters. Wenn der Hahn ohne Zutun des Mieters gebrochen ist, wäre dafür die Gebäudehaftpflicht des Vermieters, wurde vom Mieter am Hahn manipuliert ist dessen Haftpflicht zuständig.

Also eine Angelegenheit der Versicherungen.
Mit Zitat antworten