Zitat:
Sind wir verpflichtet, uns an den Kosten zu beteiligen, obwohl wir den Garten nicht nutzen?
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Wenn es vertraglich vereinbart ist ja. Laut BK-Verordnung heißt der "Garten"
gärtnerisch angelegte Flächen.
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;