AW: Vermieter Forderung 4 Jahre nach Auszug
Betrachten Sie diese Forderung als lächerlich. 6 Monate nach Ihrem Auszug hätte Ihr Exvermieter noch Forderungen aus verdeckten Mängeln anmelden können. Aber wirklich nur für verdeckte. Jetzt ist die Messe gelesen, der Zug für ihn abgefahren und auch die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren eingetreten. Obwohl diese Verjährung belanglos ist.
Am besten nicht darauf antworten, dann wird er seinen Fehler wahrscheinlich von alleine merken.
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