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Alt 05.02.2012, 21:42
raspbitsson raspbitsson ist offline
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Standard Mietminderung wg. Hellhörigkeit mal andersrum

Ich habe ein bekanntes Problem, nämlich Hellhörigkeit einer Wohnung, aber andersrum: wir sind die Verursacher...

Das Haus ist in den 1950ern erbaut, wir sind eine Familie mit 2 Kindern, 6 und 8 Jahre, und bewohnen das Erdgeschoß. Den Lärm, den unsere Kinder zweifellos verursachen, würde ich nach subjektivem Vergleich mit etlichen befreundeten Familien als altersgerecht, durchschnittlich und damit nach meinem Verständnis als zumutbar einschätzen. Leider ist das Haus anscheinend überdurchschnittlich hellhörig, und die über uns wohnenden Nachbarn, Seniorinnen, stören sich erheblich, vor allem am Trittschall.

Weil wir an einem einvernehmlichen Verhältnis großes Interesse haben, unternehmen wir Anstrengungen, die Lärmbelästigung zu begrenzen, die uns zwingen, unsere Kinder zu ständiger Ruhe zu ermahnen, und benehmen uns generell in unserer eigenen Wohnung künstlich leise. Wir sehen uns nach anderen Objekten um, obwohl fast alles andere an der Wohnung (Lage, Ausstattung, Garten) uns eigentlich bestens gefällt. Insgesamt empfinden wir die Situation als Beeinträchtigung der Wohnqualität. Natürlich ist die subjektiv; wir könnten einfach keine Rücksicht nehmen und die Folgen abwarten (ich denke, dass man fast jeden Rechtsstreit wg. Kinderlärm gewinnen würde), aber das wollen wir eben nicht.

Auch eine Mietminderung - wie in der Überschrift erwähnt - will ich gar nicht wirklich haben, sondern eigentlich Argumente in einer Mieterhöhungsdiskussion, die ich mir nicht gesucht habe, die aber alle 15 Monate wieder kommt.



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