Einbehaltene Vorauszahlungen für die Nebenkosten
hallo,
ich hatte seinerzeit (im November 2009) letzmalig für das Jahr 2008 vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten, mit einem relativ hohen Guthaben für mich.
Als für 2009 keine Abrechnung kam, hatte ich (anfang Februar 2011) angekündigt, wenn die Abrechnung für 2009 nicht binnen 2 Wochen erstellt werde, die weiteren Vorauszahlungen einzubehalten. Da keine Abrechnung kam, hab ich ab März nur die Kaltmiete überwiesen.
Der Vermieter hat nicht reagiert und mir nun aber für 2011 eine Abrechnung vorgelegt, eine für 2009 und 2010 habe ich nicht erhalten.
Da ich in 2011 nur 2 monatliche Vorauszahlungen geleistet hatte, will der Vermieter nun von mir eine große Nachzahlung.
welche Möglichkeiten hab ich nun, um die Guthaben für 2009 und 2010 nicht abschreiben zu müssen?
Danke und Beste Grüße
P.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|