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Alt 06.02.2012, 00:00
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Einbehaltene Vorauszahlungen für die Nebenkosten

Hallo,

erst einmal ein paar grundlegende Dinge:
Es ist von Ihnen nicht in Ordnung die Nebenkosten Vorauszahlung zur Miete einzubehalten! Da brauchen Sie sich über eine Nachzahlung nicht zu wundern, was Sie vermutlich auch nicht tun.

Vermieterseite:
Die Abrechnung 2011 würde ich an Ihrer Stelle nicht anerkennen und den Betrag für die Nachzahlung 2011 auf Antrag beim Vermieter stunden, bis dieser die Abrechnungen 2009 und 2010 nachgeliefert hat.

Es ist meiner Meinung nach nämlich nicht rechtens einen Abrechnungszeitraum einzufordern, wenn vorhergehende noch austehen!


Zum Thema Verjährung:
Nachzahlungs-Ansprüche für den Vermieter für den Zeitraum 2009 sind zum 31.12.2010 verwirkt. Auf ein eventuelles Guthaben besteht Anspruch bis zum 31.12.2012. Das folgende Jahr ist paralel anzuwenden.

Des Weiteren ist der Vermieter laut Ihrer Aussagen dazu verpflichtet eine Nebenksten-Abrechnung zu erstellen. Weisen Sie ihn also freundlich, aber auch deutlich darauf hin, dass Sie die Forderung für 2011 nicht ohne die Abrechnungen für 2009 und 2010 anweisen werden.

Sie könnten auch den Hinweis hinzufügen, dass Sie ggf. die Belege beim Vermieter einsehen möchten, welche die Grundlage der Nebenkostenabrechnung bilden.

Wichtiger Hinweis:
Und tun Sie mir bitte den Gefallen und weisen Sie wieder die Nebenkostenpauschale an. Wenn Sie es nicht tun wollen, dann lagern Sie diese auf einem separaten Konto, denn die Nachzahlung ist dann gewiss, wenn Sie diese einbehalten! Darüber hinaus könnte dies unter Umständen auch noch zu einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand führen!


Mehr können Sie vorerst nicht tun, zumindest ohne anwaltliche Hilfe.


Mietrecht Einfach
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