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Alt 06.02.2012, 00:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietminderung wg. Hellhörigkeit mal andersrum

Hallo.

Leider sind Familien mit Kindern oft Leidtragende der Diskussion um Lärm, Spielgeräusche, etc.

Bei Ihnen kommt hinzu, dass Sie scheinbar ein paar Senioren im Haus haben, die sich ungern stören lassen. Glauben Sie mir .. da geht es nicht nur Ihnen so. Doch welche Rechte Sie haben, im Speziellen auf Mietminderung und Mieterhöhungsverlangen, da geht alles seinen Weg.

Mietminderung:
Sie empfinden es subjektiv als Beeinträchtigung übermässig leise sein zu müssen, um die anderen Mitbewohner nicht zu stören. Dies ist jedoch leider bei Weitem kein Grund für eine Minderung der Miete, wie Sie ja uch vermuteten.

Mieterhöhung:
Für die Mieterhöhung gibt es gesetzliche Vorschriften. Spätestens alle 15 Monate kann der Vermieter von diesen Gebrauch machen, wenn er gewisse Kappungsgrenzen nicht überschreitet. Es gibt für Sie demnach leider auch keine Möglichkeit einer Mieterhöhung zu widersprechen. Zumindest nicht ohne Kündigung.


Auch wenn es ihnen dort gefällt. Sie sollten sich überlegen, wie gut es ihnen dort gefällt. Entweder nehmen Sie die besagten Einbußen hin oder Sie suchen unter dem Aussprechen der ordentlichen Kündigung was neues. Eine andere Möglichkeit sehe ich für Ihre Position leider nicht.


Mietrecht Einfach
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