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Alt 08.02.2012, 16:14
bernsteiner bernsteiner ist offline
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Standard AW: Kostenerstattung bei Gefahr im Verzug

Danke für die Info, vor allem bzgl. dem Eigenkostenanteil.
Sollte der Vermieter auf meinen Kompromissvorschlag (letztlich kommt das, wenn ich meinen Eigenanteil bezahle, auf eine Kostenteilung von50:50 raus) nicht eingehen, werde ich dann wohl den "alten" Zustand wieder herstellen, also mein Eigentum abbauen und die defekte Armatur wieder einbauen, dem Vermieter den bestehenden Schaden anzeigen und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen.
Eigentlich widerstrebt mir sowas. Aber ich habe auch kein Verständnis dafür, dass der Vermieter völlig auf stur schaltet. Immerhin hätte er auch, wenn ich den Schaden lediglich ihm angezeigt hätte, für die Behebung des Schadens (und dann ohne Eigenanteil) aufkommen müssen. Dass jetzt durch die Weigerung des Vermieters, die Kosten zumindest anteilig zu übernehmen, im Endeffekt die Reparaturkosten zu 100 Prozent auf mir lasten sollen, das kann ja auch nicht sein.
Ich bin der Meinung, wenn es ein verantwortungsvoller Vermieter wäre, hätte er auch, nachdem schon gleichartige Schäden in anderen Wohnung bekanntgeworden sind, selbst unaufgefordert handeln müssen. Es geht ja nicht nur um mögliche Wasserschäden, sondern auch darum, dass bei plötzlichem Heißwasseraustritt aus der Dusche durchaus Verbrühungen auftreten können.
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