Hallo Ihr Lieben,
benötige unbedingt Ratschläge.
Zum 1. Mai 2011 begann mein Mietverhältnis. Direkt im Mietvertrag unter dem Absatz Mietdauer und Kündigung ist folgendes geregelt:
Es wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass das Mietverhältnis durch den Mieter und den Vermieter innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Mietbeginn nicht kündbar ist. Beide Vertragsparteien verzichten also innerhalb dieses Zeitraumes auf ihre gesetzliches Kündigungsrecht. In der sich anschließenden Zeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 573 ff BGB.
Nun möchte ich aber unbedingt zum 30. April 2012 aus dieser Wohnung. Hatte von 3 Monate Kündigungfrist gebrauch gemacht, aber komm durch die Einigung erst zum 30. Juli 2012 raus.
Ist solch eine Einigung rechtens, da dies direkt im Mietvertrag und nicht in einem gesonderten Schreiben zwischen mir und dem Vermieter unterzeichnet bzw geeinigt wurde ?!
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen
LG Miamie